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Die israelitische Sozialgesetzgebung – Das israelitische Fremden- und Asylrecht | 7.9.1

Worthaus Sommerakademie – Hilchenbach: 28. Juli 2017 von Prof. Dr. Siegfried Zimmer

Ausländer, Asylsuchende, Einwanderer – der Fremde im eigenen Land hatte es in kaum einer Epoche und Kultur besonders leicht. Und im Moment wird es für Fremde eher noch schwerer, selbst in unserer aufgeklärten Gesellschaft. Eine Ausnahme in der Geschichte sind die Israeliten. Sie waren (und sind) selbst immer wieder Fremde gewesen, ob als Zwangsarbeiter in Ägypten, als Verschleppte in Babylon oder als Flüchtlinge in der Diaspora in den zwei Jahrtausenden seit der Zerstörung des zweiten Tempels durch die Römer. Der Name »Hebräer« stammt sogar von der altägyptischen Bezeichnung für »heimatlose und nutzlose Fremde«. Und dann spricht Gott im brennenden Dornbusch zu Mose und gibt damit den Startschuss zum Aufstand gegen die Ägypter, zur Flucht ins Gelobte Land und für die Gründung einer Alternativgesellschaft ohne Regierung, in der das Recht des Fremden in den Geboten festgelegt wird. Und so passiert etwas Außergewöhnliches: Als einziges Volk im Alten Orient haben die Israeliten ein eigenes Recht alle Ausländer geschaffen, das Migranten, Flüchtlinge und Schutzsuchende in ein neues Licht rückt.